Energieberatung

Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

„Mit dem Förderprogramm „Vor-Ort-Energieberatung“ wird es Haus-und Wohnungseigentümer ermöglicht, die in ihren Gebäuden vorhandenen Energieeinsparpotentiale mit Unterstützung des Sachverstandes von Experten auf sinnvolle Weise zu nutzen. Es werden ihnen individuelle Maßnahmepakete zur Verringerung des Energieverbrauchs vorgeschlagen und die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahmen berechnet.

Das Beratungsergebnis bietet eine solide Grundlage für Energieeinsparende Investitionen.“

Die Kosten der Vor-Ort-Beratung

Eine detaillierte und arbeitsaufwendige Beratung durch hochqualifizierte Spezialisten gibt es nicht umsonst. Da aber eine vernünftige und sparsame Energieverwendung im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegt, beteiligt sich der Staat mit einem Festbetrag an den Beratungskosten.

In einem Beratervertrag werden u.a. die Beratungskosten für Ihr Objekt festgelegt

Der Zuschuss wird als nicht rückzahlbarer Festbetrag an den antragstellenden Berater als Projektförderung ausgezahlt und von den Beratungskosten abgezogen.

 

  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
  • zusätzliche Förderung für WEG: 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung

Die drei Phasen der Energiesparberatung vor Ort

  • Erfassung des Ist-Zustandes des Gebäudes, insbesondere der bautechnischen- und physikalischen sowie heizungstechnischen Gegebenheiten,
  • einen umfassenden schriftlichen Beratungsbericht erstellen,
  • die aufgezeigten Maßnahmen zur Energie- und Heizkosten-Ersparnis mit Ihnen mündlich zu erörtern.
  • Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) für Wohngebäude bietet die Möglichkeit, die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen einer Energieberatung anschaulich visualisiert und gut verständlich darzustellen. Das Instrument eignet sich sowohl für die Erstellung von Fahrplänen für die Schritt-für-Schritt-Sanierung oder auch für die Gesamtsanierung in einem Zug von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Mehrfamilienhäusern darzustellen. Es werden die Kosten und die zeitliche Reihenfolge bei der Modernisierung aufgelistet.

Das Ausführliche Verfahren können Sie bei der BAfA unter:
Bundesministerium für Wirtschaft oder unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html einsehen.

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Programm bis 2014 verlängert für Privatpersonen und Klein-Mittel Betriebe (KMU).
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